Also Frau Meier, sie sind ja hier als Zeugin geladen, schildern sie uns doch einmal den Tathergang, aus ihrer Sicht. Der Angeklagte kam also an den bewussten Tag, bereits angetrunken in die Wohnung.
“Also angetrunken, nee dett reicht nicht, der war doch total blau!”
Also kann man Sagen, er war besoffen?
Jenau, er war besoffen!”
Als sie ihm dann den Teller mit Mittagessen hinstellten, hat er einfach den Teller an die Wand geworfen, -richtig-?
“Watt is denn dett for eene Frage, natürlich -richtich-!”
Und hat er sie, danach, tätlich angegriffen, vielleicht sogar umgebracht?
“Nee, also ick gloobe nich detta mia umgebracht hat, aba erst hatta mir jewürgt, denn hatte mir vasucht, meinen Mund und meine Neese zuzuhalten, schließlich, als ick schon uffn Boden lag, wollta mir den Hals umdrehn!”
Konnten sie sich denn nicht wehren?
“Hab ick ja, mit eenen Tritt zwischen seine Beene, hab ick ihn denn ooch zu Boden jebracht. Danach hab ick mir uff sein Jesicht jesetzt….
Ja aber, das muss doch für den armen Mann ganz furchtbar gewesen sein.
“Na hoffentlich!”
Also Selbstjustiz dulden wir hier nicht, um Recht zu sprechen ist das Gericht da!
Wie ging das dann weiter?
“Ick habe die Polizei gerufen und den Kerl anjezeicht!”
Also das Gericht stellt fest. Er war betrunken, war also im Denken beeinträchtigt, dabei hat er seinen Teller an die Wand geworfen, na vielleicht hatte es ihm ja auch nicht geschmeckt. Als er sie nicht umgebracht hatte, sind sie zum Gegenangriff übergegangen und hätten ihn dabei auch leicht Töten können. Ist ihnen das bewusst? Sie hätten ihn Toten können! Das geht natürlich um so leichter, wenn man sich auf den wehrlos am Boden liegenden Mann, mit dem ganzen Körpergewicht draufsetzt. Wie viel Wiegen sie eigentlich? Also, wenn ein Mensch wie sie, sich nicht in der Gewalt hat und völlig Hysterisch einen Mann angeht, der durch seine Trunkenheit wehrlos ist, der zudem auch noch ihr eigener Mann ist, dann kann ich nur von einer beabsichtigten Tötung sprechen.
Solch eigenständiges Handeln, wird hier bei uns nicht geduldet, wir Leben in einen Rechtsstaat.
Die Zeugin wird sofort in Gewahrsam genommen, sie ist als -Gefährlich- einzustufen.
Das Urteil: Das Gericht spricht eine Haftstrafe von acht Jahren aus. Ich sehe bei ihnen von einer Sicherungsverwahrung ab, da sie schon durch ihr Übergewicht, deutlich bestraft sind.
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